Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Druck-, Konfektions- und Montageleistungen zwischen 2D Werbung — Inh. Nikola Markovic (nachfolgend „2D Werbung") und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 2D Werbung ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn 2D Werbung in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Angebote von 2D Werbung sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von 2D Werbung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
2D Werbung erbringt Produktions- und Montageleistungen (Großformatdruck, Folierung, Konfektionierung und Montage). Die gestalterische Konzeption sowie die druckfertigen Daten werden vom Auftraggeber bzw. dessen Werbeagentur beigestellt (siehe § 4). Auf Wunsch nimmt 2D Werbung ein Aufmaß vor Ort vor (siehe § 5). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem verbindlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Produktion erforderlichen Druckdaten druckfertig nach den von 2D Werbung bereitgestellten Daten-Spezifikationen bereit. Maßgeblich für die Produktion sind die vom Auftraggeber freigegebenen Daten; mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit (insbesondere Maße, Farben, Texte und Rechtschreibung). Eine inhaltliche Prüfungspflicht von 2D Werbung besteht nicht.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den übermittelten Daten, Bildern, Schriften, Marken und sonstigen Inhalten über alle erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Der Auftraggeber stellt 2D Werbung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber beigestellten Inhalte gegen 2D Werbung geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Werden gegen 2D Werbung solche Ansprüche erhoben, ist der Auftraggeber verpflichtet, 2D Werbung unverzüglich umfassend zu unterstützen.
Wir bieten ein Aufmaß vor Ort durch eine eigene Fachkraft an. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlicher Anfahrt und Aufmaßzeit: 1 Stunde Aufmaß vor Ort zum Stundensatz, zuzüglich Fahrtzeit (Hin- und Rückweg) zum Stundensatz sowie Kilometerpauschale für die Strecke (Hin- und Rückweg).
Bei anschließender Auftragserteilung wird das Aufmaß nur zur Hälfte in Rechnung gestellt. Die volle Berechnung wird ausschließlich dann fällig, wenn das Aufmaß durchgeführt wurde, aber kein Folgeauftrag zustande kommt. Dem Auftraggeber steht es vor der Beauftragung des Aufmaßes frei, dieses abzulehnen — wir setzen den Aufmaß-Termin nur mit ausdrücklicher Zustimmung an.
Optional bieten wir vorab einen Festpreis von 295 € an, der die ehrliche Anfahrt-Kalkulation in den meisten Fällen ersetzt; die 50 %-Regel bei Auftragserteilung gilt sinngemäß.
Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie von 2D Werbung ausdrücklich in Textform zugesagt werden. Liefer- und Ausführungsfristen beginnen frühestens mit der Freigabe der vollständigen Druckdaten und der Klärung aller technischen Fragen — im Regelfall 1–2 Wochen ab Datenfreigabe. Eine Express-Fertigung ist gegen Aufpreis gemäß Angebot möglich. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von 2D Werbung nicht zu vertretender Umstände (z. B. fehlende Zugänge zum Montageort, Lieferengpässe) verlängern die Fristen angemessen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Werkleistungen ist 2D Werbung berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum und Verfügungsrecht von Nikola Markovic.
Die Abnahme der Werkleistung erfolgt nach Fertigstellung. Fordert 2D Werbung den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf und verweigert dieser die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Die Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme; bei einem Bauwerk und bei Werken, deren Erfolg in Arbeiten an einem Bauwerk besteht, in fünf Jahren (§ 634a BGB). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge leistet 2D Werbung nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
(1) 2D Werbung haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 2D Werbung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von 2D Werbung.
Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.